Wenn Sie mich als externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen und auch der Aufsichtsbehörde benennen wollen, müssen Sie natürlich einen Vertrag mit mir schließen. Es kann nur Datenschutzbeauftragter für Sie sein, wer mit Ihnen in einem aktiven Dienstverhältnis steht. In der Praxis ist das dann ein fortlaufendes Dienstverhältnis (Dauerdiesntverhältnis), das bis auf weiteres geschlossen wird. Meine Verträge enthalten für Sie eine jederzeitige dreimonatige Kündigungsfrist, ohne dass hierfür Gründe genannt werden müssen. Sie kommen also sehr schnell wieder aus dem Vertrag heraus, wenn Sie meine Leistungen nicht mehr benötigen oder mit mir nicht zufrieden sein sollten.

Die Verträge mit mir beinhalten in der Regel einen monatlichen Pauschalbetrag, der alle Datenschutzleistungen, Schulungen eingeschlossen, enthält. Dadurch haben Sie bei den Kosten Planungssicherheit. Gleiches gilt, wenn Sie mich als IT-Sicherheitsbeauftragten (ISB) beschäftigen wollen. Bei anderen Leistungen rechne ich in der Regel Aufwand oder Stunden ab.

Ich führe eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe von bis zu EUR 500.000,00. Diese deckt ggf. durch mich verursachten Schaden ab, zum Beispiel bei einer Falschberatung. Ferner sichere ich Ihnen in meinen Verträgen zu, dass ich für mehrere Auftraggeber und für keinen mehr als zu 5/8 meiner Gesamtumsätze tätig bin. So sind Sie vor abhängiger Beschäftigung geschützt.

Natürlich habe ich als externer Datenschutzbeauftragter die Fachkunde nach Artikel 37 DS-GVO und §38 BDSG. Als IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB) habe ich ein Zertifkat über meine Ausbildung nach DSC-Standard, BSI-Standards und DIN EN ISO/IEC 27001. Auch dieses sichere ich Ihnen in meinen Verträgen zu und weise es auf Wunsch nach. Genau wie ich mich zu permanenter Weiterbildung verpflichte.

Ich richte mich mit meinen Leistungen an kleinere sowie mittlere Unternehmen und Organisationen. Grundsätzlich nehme ich alle Branchen, insbesondere auch Sozialträger, Pflegedienste und Vereine, sowie öffentliche Stellen auf. Wenn eine Branche mir überhaupt nicht liegen sollte und mir jeder Bezug dazu fehlt, dann werde ich das ehrlich sagen.

Es ist oftmals der Fall, dass ich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses als Datenschutzbeauftragter (DSB) oder IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB) auch andere Leistungen im Bereich der IT oder Digitalisierung erbringe. Hier bin ich flexibel und für alles offen, was für meine Kunden sinnvoll ist.

Die genaue Höhe monatlicher Honorare oder Stundensätze kann ich hier nicht nennen. Ich lege dieses immer individuell fest, da es von Branche, Größe des Unternehmens und weiteren Faktoren abhängt. Jedes meiner Angebote ist individuell, um Ihnen als Kunde ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis zu garantieren. Fragen Sie einfach ein Angebot an. Sie können versichert sein, dass meine Preise sich in einem erträglichem Rahmen bewegen.

IT-Leistunge, Beratung zu digitalen Themen und weitere Leistungen erbringe ich meistens in Einmalaufträgen. Die Abrechnung erfolgt dann nach Aufwand oder per Stundensatz. Sofern ich in Ausnahmen als Website-Administrator tätig und für die Technik einer Webseite zuständig bin, erfolgt dieses aus Haftungsgründen, insbesondere auch zu ihrem Schutz, immer im fortlaufenden Dienstverhältnis.

Zufriedene Kunden sind mir sehr wichtig und ich versuche Ihnen die bestmögliche Leistung zu erbringen.