Ein unverbindlicher Ersttermin zum Kennenlernen und zur Besprechung des grundsätzlichen Bedarfs für einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) oder IT-Sicherheitsbeauftragten (ISB) ist bei mir immer kostenlos. Gerne komme ich zu Ihnen heraus oder treffe mich mit Ihnen in einer Videokonferenz.

Ein unverbindlicher Ersttermin zum Kennenlernen und zur Besprechung des grundsätzlichen Bedarfs für einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) oder IT-Sicherheitsbeauftragten (ISB) ist bei mir immer kostenlos. Gerne komme ich zu Ihnen heraus oder treffe mich mit Ihnen in einer Videokonferenz.

Sichere Daten sind Ihr Kapital!

Der Datenschutz und die Sicherheit in der digitalen Welt sind zentrale Themen unserer Zeit. Diese Themen gewinnen immer mehr an Bedeutung und auch das Bewusstsein hierfür steigt zunehmend. Ich arbeite als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) und IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB) in Hamburg, Schleswig Holstein und Niedersachsen. Daneben biete ich für meine Kunden eine digitale Hinweisgeber-Meldestelle an und berate auch zu psychosozialen Bedrohungen in der digitalen Welt.

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ich bin für meine Kunden überwiegend als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) tätig. Das ist meine Kerntätigkeit. Näheres zu der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter finden Sie unter dem Punkt Leistungen. Mit dem Datenschutz gehen auch Themen wie Informationssicherheit, IT-Sicherheit und das Verhalten in der digitalen Welt einher. Daher kombiniert sich meine Arbeit bei vielen meiner Kunden mit Leistungen aus dem IT-Bereich.

Der Datenschutz ist eine komplexe Angelegenheit, in der sich juristische Dinge mit technischen Dingen der digitalen Welt vermischen. Es ist ein Tätigkeitsfeld, das stets Weiterbildung und aktuelle Informiertheit erfordert. Für kleinere und mittlere Unternehmen, an die ich mich vorrangig richte, ist ein externer Datenschutzbeauftragter oftmals kostengünstiger als eine interne Lösung. Auch muss man sich nicht um Aus- und Weiterbildungen kümmern, die im Falle einer Kündigung der Person, am Ende vielleicht ganz umsonst waren. Das Bestellen eines externen Datenschutzbeauftragten ist daher sehr beliebt und meistens auch die effektivste Lösung für kleinere Organisationen. Ich bin selbst in Hamburg ansässig, arbeite aber auch als externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Externer IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB)

Ich bin auch zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter und darf als solcher tätig werden. Diese Tätigkeit wird in der Rege mit ISB abgekürzt und oft auch als Informations-Sicherheitsbeauftragter bezeichnet. Informations-Sicherheitsbeauftragter gefällt mir eigentlich besser, da es „alle Information“ umfasst. Information gibt es in digitaler Form, in analoger Form, in den Köpfen von Menschen und sowohl mit als auch ohne personenbezogene Daten.

Als IT-Sicherheitsbeauftragter geht es vorrangig um digitale Informationen und deren Sicherheit. Ich gebe Schulungen zum Thema „Schutz vor Bedrohungen in der digitalen Welt“ und bin als ISB auch für diverse Konzepte zuständig, wie das Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) oder das Business-Continuity-Management-System (BCMS), das meistens als „Notfallmanagement-System“ bezeichnet wird. Am Häufigsten sind in der Praxis Risikoanalysen und der Entwurf von IT-Sicherheitsrichtlinien gefragt. Auch bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollte ein ISB mitwirken. Grundsätzlich können die Aufgaben des ISB und des DSB in Personalunion ausgeübt werden, wenn kein Interessenkonflikt vorliegt.

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ich bin für meine Kunden überwiegend als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) tätig. Das ist meine Kerntätigkeit. Näheres zu der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter finden Sie unter dem Punkt Leistungen. Mit dem Datenschutz gehen auch Themen wie Informationssicherheit, IT-Sicherheit und das Verhalten in der digitalen Welt einher. Daher kombiniert sich meine Arbeit bei vielen meiner Kunden mit Leistungen aus dem IT-Bereich.

Der Datenschutz ist eine komplexe Angelegenheit, in der sich juristische Dinge mit technischen Dingen der digitalen Welt vermischen. Es ist ein Tätigkeitsfeld, das stets Weiterbildung und aktuelle Informiertheit erfordert. Für kleinere und mittlere Unternehmen, an die ich mich vorrangig richte, ist ein externer Datenschutzbeauftragter oftmals kostengünstiger als eine interne Lösung. Auch muss man sich nicht um Aus- und Weiterbildungen kümmern, die im Falle einer Kündigung der Person, am Ende vielleicht ganz umsonst waren. Das Bestellen eines externen Datenschutzbeauftragten ist daher sehr beliebt und meistens auch die effektivste Lösung für kleinere Organisationen. Ich bin selbst in Hamburg ansässig, arbeite aber auch als externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

IT- Sicherheitsbeauftragter (ISB)

Ich bin auch zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter und darf als solcher tätig werden. Diese Tätigkeit wird in der Rege mit ISB abgekürzt und oft auch als Informations-Sicherheitsbeauftragter bezeichnet. Informations-Sicherheitsbeauftragter gefällt mir eigentlich besser, da es „alle Information“ umfasst. Information gibt es in digitaler Form, in analoger Form, in den Köpfen von Menschen und sowohl mit als auch ohne personenbezogene Daten.

Als IT-Sicherheitsbeauftragter geht es vorrangig um digitale Informationen und deren Sicherheit. Ich gebe Schulungen zum Thema „Schutz vor Bedrohungen in der digitalen Welt“ und bin als ISB auch für diverse Konzepte zuständig, wie das Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) oder das Business-Continuity-Management-System (BCMS), das meistens als „Notfallmanagement-System“ bezeichnet wird. Am Häufigsten sind in der Praxis Risikoanalysen und der Entwurf von IT-Sicherheitsrichtlinien gefragt. Auch bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollte ein ISB mitwirken. Grundsätzlich können die Aufgaben des ISB und des DSB in Personalunion ausgeübt werden, wenn kein Interessenkonflikt vorliegt.

Externer Dienstleister für eine Hinweisgeber-Meldestelle

Neuerdings sind Unternehmen nach der EU-Richtlinie 1937/2019 und dem Hinweisgeberschutz-Gesetz zur Einrichtung einer oftmals auch als Whistleblower-Plattform bezeichneten Meldestelle verpflichtet. Die EU-Richtlinie 1937/2019 heißt selbst „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“. Unternehmen ab einer bestimmten Größe, gemessen an der Zahl der Beschäftigten, müssen eine solche Meldestelle einrichten. Die Richtlinie bzw. das „HinSchG“ stellt dabei einige Anforderungen an die Umsetzung. Hierzu gehören vor allem Neutralität und Geheimhaltung. Aus diese Grund empfiehlt sich ein externer Dienstleister, der gerade für kleinere Unternehmen auch eine kostengünstigere Wahl darstellt. Es ist gängig geworden, diese Meldestellen bei den externen Datenschutzbeauftragten anzusiedeln. Näheres zu diese Thema finden Sie in meinen Leistungen.

Weitere
Dienstleistungen

Ich biete auch weitere Dienstleistungen an. Das sind insbesondere:

  • Online-Schulungsportal für Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Datenschutz-Managementsystem
  • Beratung und Schulungen zu psychosozialen digitalen Bedrohungen
  • Das Erstellen datenschutzkonformer Webseiten, ggf. mit Hosting.
  • Projekte betreffend „Barrierefreies Internet“ in verschiedener Form
  • E-Mail Sicherheitslösungen und Verschlüsselung
  • Office-Lösungen und Microsoft 365 Administration/Hilfe
  • Abwicklung von datenschutzkonformen Newslettern
  • Schulungen zu Social Media und digitaler Kompetenz
IT-Sicherheit Tobias Lange - Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg Schleswig-Holstein Niedersachsen