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Tobias Lange
Unternehmensberater Externer Datenschutzbeauftragter Fachkraft für Medienpädagogik
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Hamburg, den 02. März 2026
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DATENSCHUTZ NEWSLETTER
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Liebe Kund*innen und Abonnent*innen des Newsletters,
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ich freue mich, Ihnen eine neue Ausgabe des Datenschutz-Newsletters übersenden zu dürfen und habe heute folgende Themen:
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- Epstein-Files und Datenschutz
- Welche Daten sammeln Autos?
- Aktuelles aus Datenschutz und IT-Sicherheit
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1. Epstein-Files und Datenschutz
Anfang Februar stellte das DOJ, das amerikanische Justizministerium, auf der Grundlage eines Gesetzes, dass die Veröffentlichung verpflichtend machte, über 3 Millionen Inhalte aus den Akten zu Jeffrey Epstein online. Es handelt sich um Videos, Bilder, E-Mails, Protokolle und weitere Dokumente. Die sogenannten Epstein-Files. Jeder kann sie im Internet, auf der Seite des DOJ, einsehen. Die Inhalte, um das einmal zu sagen, sind verstörend. Es geht um Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt, satanistisch-okkulte Rituale, Korruption, Machtmissbrauch und vieles mehr. Ich kann niemanden, der empfindlich auf solche Themen reagiert, empfehlen, sich diese Inhalte anzusehen.
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Die Inhalte bestehen aus Namen, identifizierbaren Personen, in Verbindung mit zum Teil äußerst sensiblen Inhalten, zum Beispiel schweren Straftaten. Es geht also um besonders schutzwürdige Daten. Hierbei gibt es Täter, Opfer und Unbeteiligte. Das amerikanische Justizministerium hat sich beim Schwärzen von Namen keine große Mühe gegeben. Die Schwärzungen erscheinen wahllos und wurden vor allem bei Tätern, weniger bei Opfern und Unbeteiligten durchgeführt. Dem Gesetz nach, das Grundlage für die Veröffentlichung ist, hätte es gar keine Schwärzungen geben sollen.
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Wie verhält es sich hier mit dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten betroffener Personen? In den USA ist vieles anders als in Europa. Ich möchte daher zuerst einmal auf einen Aspekt hinaus, den ich auch immer wieder in meinen Schulungen erzähle: Niemand sollte jemand anderen Inhalte per E-Mail schicken, die man später nicht öffentlich bekannt oder in der Strafverfolgung wissen möchte. Es ist erstaunlich, aber keiner der Beteiligten im E-Mail-Verkehr in den Epstein-Files hat sich Mühe gegeben, kriminelles Verhalten, egal welcher Art, nicht zu schreiben. Für einige Sachverhalte gab es Codewörter, aber ansonsten werden dort Inhalte mit Sexualstraftaten, Kindesmissbrauch, Korruption und andere schweren Straftaten völlig frei und ungeniert hin- und hergeschrieben, als wäre es das Selbstverständlichste auf der Welt. Und sehr offensichtlich hat niemand einen Gedanken daran verschwendet, dass die E-Mails einmal öffentlich werden könnten. Darunter auch Tech-Milliardäre wie Bill Gates, die es eigentlich besser wissen sollten. Diese Naivität ist bemerkenswert. Gerade, wenn man Google-Mail benutzt, was hier überwiegend in der Kommunikation auftaucht.
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Und dann stellen sich die Fragen nach einem fairen Verfahren, ohne Vorverurteilung, Schutz der Opfer und Zeugen sowie vieles mehr. Die Epstein-Files sind aus Datenschutzsicht, auch wenn die USA nicht Europa sind, ein heikles Thema. Wie geht man mit den Informationen um, ohne die Rechte Unschuldiger zu verletzen? Neben den Rechten Unschuldiger gibt es aber auch das Recht der Opfer auf Gerechtigkeit. Wie geht man mit diesem Recht um, wenn die Täter so mächtig sind, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht gegen sie ermitteln? Die Epstein-Files stellen uns vor neue Fragen und Herausforderungen.
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2. Welche Daten sammeln Autos?
Autos hatten wir schon mehrfach im Newsletter. Sie bestehen aus einer Vielzahl an Computern. Und Autos sammeln Daten. Wussten Sie, dass man mit chinesischen Autos, die zunehmend den europäischen Markt erobern, bei vielen Unternehmen nicht auf das Gelände fahren oder dort parken darf, insbesondere nicht beim BKA, BND und der Bundeswehr. Auch dann nicht, wenn man dort arbeitet. Weil diese Autos der Spionage verdächtigt werden, also dass die Autos mit den Kameras und Sensoren alles aufnehmen und diese Daten nach China schicken. Wenn Sie mehr dazu lesen möchten, gibt es hier einen Artikel dazu: T-Online
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Ich habe für mein eigenes Auto einmal eine Anfrage nach dem neunen DSA und der DS-GVO an Ford gestellt. Zurück habe ich eine umfassende Auskunft mit an die 50 Dokumenten bekommen. Etwa 40 Dokumente davon beinhalten Auflistungen von Daten, die das Auto sendet. Und es sind lange, komplizierte Auflistungen, die man nicht immer verstehen kann, da nicht klar ist, welcher Sensor hier genau welchen Wert übermittelt und was der Wert bedeutet.
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Lange Rede, kurzer Sinn: Selbst wenn man an alle Daten, die ein Auto sammelt, kommt, ist man am Ende kaum klüger. In der Zukunft wird man Autos nicht mehr nach Ihrer Leistung (PS) unterscheiden, sondern nach Ihrer Service-Software. Die Computer-Systeme der Autos entscheiden wesentlich über das, was man mit Ihnen machen kann und über den Komfort beim Fahren. Hierfür ist vor allem eines wichtig: Das die Board-Software immer aktuell ist. Nicht nur wegen des Komforts, sondern vor allem wegen der Sicherheit. Das gilt für das Betriebssystem des Autos, die verschiedenen Computer im Auto und die Navigation. Autos sollten daher regelmäßig an ein WLAN angeschlossen sein, um Updates zu machen. Rückrufaktionen sollten immer und unbedingt ausgeführt werden. Ebenso regelmäßige Wartungen. Viele Autohersteller bieten auch eine Registrierung an, wo man über notwendige Updates informiert wird. Dieses sollte man wahrnehmen und angebotene Updates immer sofort installieren. Bei älteren Board-Systemen funktionieren Updates oftmals nur über USB-Sticks. Dann wird es komplizierter.
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Fazit in dieser Geschichte ist zweierlei: Die Transparenz bei den Daten, die ein Auto sammelt, ist auch durch den DSA nicht gegeben, da es bei den meisten Daten an Erklärung fehlt, was diese konkret bedeuten. Und zum anderen widmen wir den Board-Computern unserer Autos zu wenig Aufmerksamkeit und kümmern uns nicht um Updates. Das gilt für die Fahrer, aber auch für die Vertragswerkstätten. Man definiert Auto immer noch zuvorderst über die Mechanik und nicht über Software. Anders ausgedrückt: Funktionierende Bremsen sind wichtig, eine komplett funktionierende Software ist zweitrangig, solange das Auto anspringt und fährt. In der Zukunft wird das anders werden und tatsächlich ist schon jetzt beides für die Sicherheit gleichwichtig.
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3. Aktuelles aus Datenschutz und IT-Sicherheit
Die Webseite der Deutsche Bahn war über einen Tag lang gestört. Betroffen waren wichtig Service-Leistungen für Reisende, zum Beispiel der DB-Navigator. Ursache, laut der Bahn, war eine DDOS-Attacke. Die IT-Sicherheitsexperten runzeln an dieser Stelle alle ein wenig die Stirn, wie unter anderem auch im DLF berichtet wurde. Denn es gibt gegen solche Attacken Abwehrmechanismen und Abwehrsoftware. DDOS-Störungen sollten daher, wenn überhaupt, nur kurz anhalten und danach hat man sie im Griff. Bei der Deutschen Bahn hielt es über einen Tag an. Man erklärte danach trotzdem, dass man alles gut im Griff hatte. Aus IT-Sicherheitssicht eine sehr seltsame Aussage.
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Frankreich geht gegen Elon Musk vor bzw. dessen Plattform X und seinen KI-Bot Grok. Letzterer hatte es kurzzeitig möglich gemacht, dass von Personen, auch minderjährigen Personen, sexualisierte Fotos hergestellt werden konnten. Das Magazin Politico schätzte, dass in 11 Tagen ca. 3 Millionen solcher Deepfakes erstellt wurden. Die Erstellung von Deepfakes, insbesondere wenn diese Fakes beschämend oder sexualisiert sind, stellt nicht nur eine Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte dar, sondern ist unter Umständen auch eine Straftat.
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Gegen den Google Konzern wird eine Strafe von 68 Millionen USD verhängt. Die Strafe wurde in den USA ausgesprochen. Es gibt also auch in den USA Strafen, nicht nur in der EU, und es gibt sie auch noch in der Trump-Ära. Hintergrund ist der Sprachassistent. Dieser soll Nutzer ohne Einwilligung und Kenntnis, dass dieser aktiv mithört, belauscht haben. Überrascht das jetzt jemanden wirklich? Mich jedenfalls nicht.
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Der spanische Premierminister hat ein drastisch härteres Vorgehen gegen Socialmedia-Betreiber angekündigt. Hierzu hat er fünf Punkte genannt: Es gibt neue Gesetze zur Haftung der Plattformen bezüglich rechtswidriger Inhalte von Nutzern. Die Manipulation von Inhalten durch Algorithmen, insbesondere wenn dadurch illegale Inhalte verstärkt werden, wird als Straftatbestand festgelegt. Es wird ein Überwachungs- und Beobachtungssystem für Hass und Hetzte etabliert. Socialmedia wird für Jugendliche unter 16 verboten. Es gibt eine Untersuchung von Verstößen gegen die KI Grok, gegen Tiktok und Instagram. Ich werde mich mit dem Thema im nächsten Newsletter näher beschäftigen.
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Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte weist, anlässlich einer Polizeigesetz-Novelle, nochmals den Gesetzgeber daraufhin, dass in Bezug auf Überwachung und Auswertung von Daten nicht alles, was technisch möglich ist, auch für die Polizei erlaubt ist. Das lasse ich mal so stehen und hoffe, dass die Politik das zur Kenntnis nimmt.
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Es gab einen Hackerangriff auf Amazon. Das ist soweit nicht weiter bemerkenswert. Jedoch ist die Art des Angriffs bemerkenswert: Es war ein KI gestützter Angriff in über 55 Ländern auf sogenannte FotiGate-Geräte, also auf sehr leistungsstarke Firewalls. Es wird immer schwieriger die IT gegen Angriffe zu verteidigen, da diese immer besser werden. Wer mehr dazu lesen will, kann es hier: Chip 30
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Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Facebook-Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig ist, da hier auch Daten von Personen verarbeitet werden, die gar nicht auf Facebook sind und einer solchen Verarbeitung nicht zugestimmt haben. Das Urteil war so zu erwarten. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale. Ich werde beobachten, was jetzt passiert und ob Facebook Änderungen vornimmt oder erstmal durch alle Instanzen geht.
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Und zum Schluss noch etwas, wo es einen dann doch etwas kalt den Rücken herunterläuft: Das US-Heimatschutzministerium hat Google, Instagram, Facebook und Reddit aufgefordert, Daten zur Identifikation von Personen herauszugeben, die auf ihren Plattformen Kritik an der Arbeit der Regierungspolizei ICE üben. Die Richtung, in die sich die USA bewegen ist deutlich und klar. In solchen Zeiten sollten wir in Deutschland keine Software wie Palantir erwerben und einsetzen, denn dass kann sehr demokratiegefährdend enden.
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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass die Themen interessant waren. Im nächsten Newsletter werde ich mich mit dem Ansatz "SocialMedia für Jugendliche zu verbieten" beschäftigen, wo auch Datenschutzaspekte berücksichtigt werden müssen.
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Tobias Lange Unternehmensberater Externer Datenschutzbeauftragter
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Tobias Lange - Unternehmensberater
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Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) Fachkraft für Medienpädagogik Zustellungsfähige Anschrift: Berner Heerweg 246, 22159 Hamburg Steuernummer: 50/139/02404 Finanzamt Hamburg Oberalster Email: info@tl-datenschutz,de Web:www.tl-datenschutz.de
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