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Tobias Lange

Unternehmensberater
Externer Datenschutzbeauftragter
Fachkraft für Medienpädagogik
Hamburg, den 02. April 2026

DATENSCHUTZ NEWSLETTER

Liebe Kund*innen und Abonnent*innen des Newsletters,

ich freue mich, Ihnen eine neue Ausgabe des Datenschutz-Newsletters übersenden zu dürfen und habe heute folgende Themen:
  1. Daten für Politik und Krieg
  2. Datenschutz bei Socialmedia-Verboten für Jugendliche
  3. Aktuelles aus Datenschutz und IT-Sicherheit

1. Daten für Politik und Krieg

Daten spielen heutzutage überall eine Rolle, leider auch beim Thema Krieg und Politik. Aus aktuellem Anlass komme ich nicht drumherum hierzu ein paar Zeilen zu schreiben: Wir sehen leider wieder einmal einen Krieg in der Welt, viel Zerstörung, viel Desinformation, viel Propaganda und viele Behauptungen im Internet, von denen niemand genau sagen kann, was wahr ist und was nicht. Andererseits haben wir sehr viele Kameras, von staatlichen und privaten Unternehmen, im Weltall. Wir könnten jeden Zentimeter der Erdoberfläche überall genau ansehen und jede Information darauf überprüfen, ob sie wahr ist oder nicht. Aber wir bekommen solche unabhängigen Daten nicht geliefert. Krieg ist immer auch Intransparenz und Zensur. Was einem nicht günstig ist, wird der Öffentlichkeit vorenthalten. Informationsfreiheit, die andere Seite des Datenschutzes, die Transparenz der Daten, wird stark beschränkt. Dem müssen wir uns bewusst sein.

Im Irankrieg sehen wir u.a. gezielte Tötungen. Um solche durchzuführen, braucht man die exakte Position der Zielperson zu einer genauen Zeit. Das sind personenbezogene Daten und es stellt die schlimmste Form der Verwendung solcher Daten dar. Die Zielperson liefert diese Daten durch digitale Endgeräte meistens selbst, insbesondere Smartphones und Wearables verarbeiten den Standort. Vor einigen Tagen gab es einen Medienbericht, dass ein französischer Soldat joggen war, dafür die Sport-App Strava nutzte und damit die genaue Position des französischen Flugzeugträgers verriet. Diese Position hätte man auch anders herausgefunden, aber der Vorfall macht das Problem deutlich. Wir sind auffindbar, auf den Zentimeter genau, immer und überall. Im Fall des Angriffs auf Ali Khamenei war es hingegen anders: Er lief nicht mit einer Sport-App herum und war sich auch der Gefahr von Smartphones bewusst. Allen Berichten nach, wurden Straßenkameras gehackt und er wurde mit Hilfe dieser Kameras lokalisiert. Auch das ist ein Weg, um an personenbezogene Daten zu kommen.

In den Golfstaaten stehen auch riesige Rechenzentren von Amazon, Microsoft, Google, OpenAI und vielen anderen Unternehmen. Wenn der Iran diese außer Betrieb "bombt", dürfte Internetanwendungen weltweit betroffen sein. Verlassen wir aber den Krieg und werfen noch einen Blick auf die Politik. Um gegen politische Gegner vorzugehen, muss man seine politischen Gegner erstmal kennen, also sie identifizieren können. Eine Software, die das kann, ist Palantir. Sie wird in einigen Bundesländern leider bereits eingesetzt, zum Teil ohne Rechtsgrundlage. Datenschutzverfahren sind hier auch schon anhängig. An der Spitze von Palantir, als CEO, steht Alex Karp. Wenn der Begriff "Nerd" auf jemanden passt, dann auf diese Person. Er ist noch mehr Nerd als alle anderen und mit Palantir in zu den Tech-Eliten aufgestiegen. Er durfte sich ein Haus auf der künstlich vor Miami, Florida, angelegten Insel "Indian Creek Village" kaufen. Die Insel hat nur eine Zufahrtsbrücke, wie eine Burganlage, es gibt eine eigene Polizei und die Häuser dort haben alle einen nuklearsicheren Bunker im Keller. Auf welche Szenarien man sich dort vorbereitet, wollen wir lieber nicht wissen. Alex Karp haut alles raus, was ihm gerade so durch den Kopf geht. Und ihm geht viel durch den Kopf. Oftmals auch Dinge, die man sonst nicht so offen sagt. Zum Beispiel das die KI in der Palantir Anwendung so gestaltet ist, dass man eine gebildete, vor allem weibliche Mittelschicht in der Gesellschaft und demokratischen Mitbestimmung zu Gunsten niedrig gebildeten Arbeiter schwächen will. Man nimmt also klar politischen Einfluss nach eigenen Ideologien. Und Alex Karp sagt noch viel schlimmere Dinge, die ich hier gar nicht erst auflisten will. Demnächst soll eine Anwendung namens Maven in den USA eingesetzt werden, die auch zu Palantir gehört. Ziel ist eine KI Luftüberwachung der Bevölkerung, mit der man auch Ziele festlegen kann. Lange Rede, kurzer Sinn: Mit KI Anwendungen und personenbezogenen Daten kann man politischen Einfluss auf eine Gesellschaft nehmen und seine politischen Gegner identifizieren. Ein solcher Einsatz ist demokratiegefährdend und wir sollten dieses Feld automatisierter, digitaler Verfahren sehr genau regulieren.

2. Datenschutz bei Socialmedia-Verboten für Jugendliche

Dieses Thema ist in aller Munde. Dazu gibt es verschiedene Lösungen in verschiedenen Ländern. Häufig wird von Australien als Vorbild und der australischen Lösung gesprochen. Tatsächlich beinhaltet diese kein umfassendes Socialmedia-Verbot, sondern es sind nur 10 Portale verboten. Nicht verboten sind zum Beispiel Steam und Discord, ebenso Messenger und sämtliche Spiele. In Frankreich hingegen plant man umfangreicher. Insgesamt 57 Anwendungen stehen auf der Liste des Gesetzes, das vermutlich zum September dieses Jahres in Kraft treten wird. Man deckt damit alles wesentliche an Anwendungen ab, erlaubt aber eine Aufhebung des Verbots durch die Erziehungsberechtigten. Das kennt die australische Regelung nicht. Beiden gemein ist, dass die Anbieter für die Umsetzung verantwortlich sind. Und an dieser Stelle kommt der Datenschutz ins Spiel.

Anbieter können die Umsetzung nur sicherstellen, wenn sie das Alter der Nutzer:innen ihrer Anwendungen überprüfen. Und in der französischen Variante müsste man noch zusätzlich Daten von Erziehungsberechtigten prüfen. Um die Einhaltung der Vorschriften später auch nachweisen zu können, müssten die Daten auch aufbewahrt werden. Damit wäre jede Netzfreiheit dahin. Es wäre eine Klarnamenpflicht durch die Hintertür. Jeder Nutzer wäre dann identifizierbar. Dazu wäre sein Geburtsdatum einschließlich Daten zu den Erziehungs-berechtigten und Familienverhältnissen bei den Internetkonzernen hinterlegt. Wir sollten uns sehr gut überlegen, ob wir dieses wollen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass immer mehr Daten für andere, unredliche Zwecke durch die Internetanbieter verarbeitet und verkauft werden.

Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren der digitalen Welt und auf Socialmedia ist wichtig. Ob dieser Ansatz der richtige Weg ist diesen Schutz umzusetzen, ist fraglich. Vielleicht sollte man in andere Richtungen denken. Aber um das Problem und die Wichtigkeit dieses Schutzes noch einmal an einem Beispiel zu belegen: Es gab einen Test, bei dem man ein fiktives 13jähriges hübsches Mädchen erschuf, mit ihr ein Profil auf Insta erstellte und Alltag von ihr postete. Schule, Freizeit, nichts aufregendes, nichts politisches. Nach einem Monat hatte diese fiktive attraktive Teenagerin 6.700 Follower plus 5.000 Freundschaftsanfragen. 90% davon erwachsene Männer. Jeder mag hier selber denken, was uns das sagt.

3. Aktuelles aus Datenschutz und IT-Sicherheit

Fangen wir mit den USA an, wo ich nicht mehr weiß, ob man lachen oder weinen soll: Die USA haben ein neues Gesetz zur Sicherheit gemacht und zukünftig werden nur noch Internet-Router zugelassen, die komplett in den USA produziert sind, einschließlich der gesamten Zulieferkette. Derzeit gibt es keinen einzigen solchen Router, der diese Bedingungen erfüllt. Ein US-Unternehmen muss also einen komplett neuen Router erfinden und alle Technik dafür in den USA produzieren. Lassen wir und überraschen, wie viele Jahre das dauert.

Zu KI (künstlicher Intelligenz) gab es eine Pressemitteilung nahezu aller KI-Anbieter. Sie bestätigten ein Problem, das schon lange vermutet wurde: KI ergänzt ein Ergebnis regelmäßig um den Lösungsweg. Es erläutert also die Schritte, die die KI gemacht hat, um die Aufgabe, die mit dem Prompt gestellt wurde, zu lösen. Tatsächlich stimmt das nicht. KI liefert nur im Nachhinein eine mögliche Erklärung, eine Art Rechtfertigung, wie die Aufgabe gelöst worden sein könnte. Ob das aber auch der Weg war, den die KI genommen hat, oder ob sie einen anderen Lösungsweg genommen hat, ist reiner Zufall. Erläuterungen zu Lösungen, wie die KI selbst das Problem gelöst hat und Erklärungen zum Ergebnis, denkt sich eine KI also nur aus.

Dänemark hat ein Gesetz erlassen, wonach die Bürger ein "Copyright" an ihrem Gesicht, Ihrer Stimme und Ihrem Körper haben. Ziel ist es Deepfakes zu bekämpfen und betroffenen mehr Rechte zukommen zu lassen. Ähnliche Ansätze werden derzeit in vielen Ländern diskutiert. Lösen tut das aber nicht das Problem, wie man den Urheber eines solchen Fakes ermittelt. Denn dieser ist meisten hinter VPN-Mauern nicht zu identifizieren.

Der Messenger-Dienst Signal fragt regelmäßig die PIN ab. Hacker haben sich das zu nutze gemacht und mit einer Fakeabfrage sich in den Besitz der PIN gebracht, um die Konten zu übernehmen. Also Vorsicht bei PIN-Eingaben in Signal. Man muss genau hinsehen, ob dieses wirklich von Signal kommt oder es ein Phishing ist.

Der Hack des Monats, im März war wirklich viel los, ist dem Iran gelungen: Sie haben das Unternehmen Stryker angegriffen und konnten an Admin-Rechte des M365 Dienstes gelangen, wie es offensichtlich der Fall war. Weltweit wurden dann alle Laptops und verwalteten Geräte der Mitarbeiter zurückgesetzt und gelöscht. Der Schaden ist außerordentlich hoch. Weitaus geringerer Schaden entstand in Hamburg. Hier haben Hacker das Westfield-Center, ein Einkaufszentrum in der Hafencity, angegriffen und Daten geklaut. Allerdings keine Passwörter. Auch Passwörter hat es hingegen bei dem Frankfurter Refurbish-Verkäufer "asgoodasnew" erwischt. Dieser hat am 5.3.2026 eine Information nach Art. 34 der DS-GVO verschickt und mitgeteilt, dass Daten des Onlineshops komplett von Hackern abgezogen wurden. Eingeschlossen verschlüsselter Passwörter. Ob die Hacker die Passwörter entschlüsseln können ist unbekannt. Es wird aber empfohlen Passwörter zu ändern und das betroffene Passwort auch nicht anderswo zu nutzen.

Das BSI warnt vor einer neuen Trojaner-Welle, die Android-Geräte befällt und auf Banking-Apps abzielt. Die Kontodaten oder ein Token der 2FA werden abgefangen, das Konto dann leergeräumt. Zum Schutz gelten die bekannten Sicherheitsmaßnahmen: Immer Updates machen, eine Android-Version haben, die noch aktuell mit Sicherheitsupdates unterstützt wird, und nur sichere Apps aus dem Playstore herunterladen. Auch eine Virussoftware auf dem Smartphone ist empfehlenswert.

Der EUGH hat mal etwas "pro Unternehmen" entschieden: Systematischen Auskunfts-missbrauch wurde ein Riegel vorgeschoben. Missbrauch kann jetzt auch schon dann bestehen, wenn jemand sich offensichtlich irgendwo nur anmeldet, um im späteren eine Datenschutzauskunft zu machen. Das Urteil selbst ist etwas komplexer, aber es ist ein gutes Urteil, dass die Rechte der Unternehmen gegen Missbrauch stärkt.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat einheitliche Richtlinien beschlossen, welche Daten Vermieter von potenziellen Mietern verlangen dürfen, und eine Orientierungshilfe dazu herausgegeben. Diese ist hier zu lesen: Orientierungshilfe Mietinteressenten

Das BSI hat die IT-Sicherheit für Software-Produkte im Gesundheitswesen bemängelt. Also in anderen Worten ausgedrückt: Die Sicherheit von Praxissoftware. Es ist so quasi fast alles an diesen Anwendungen durchgefallen, was ein bekanntes Problem darstellt. Auch für diese Software gilt "besser fertig als fehlerfrei". Über Sicherheitslücken kann man an Daten kommen oder eine ganze IT-Umgebung lahmlegen. Besonders riskant ist diese Tatsache für solche Praxen, die eigene Server betreiben und ihre Praxisanwendung nebst Daten nicht in einer professionellen Cloud haben. Wie die Haftungsfrage sich am Ende regelt, kommt es zu einem Vorfall, ist komplex. Ein sehr schwieriges Thema.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte, die Ihr Amt erst jüngst übernommen hatte, wird diese zeitnah, aus gesundheitlichen Gründen, wieder abgeben. Dieses ist natürlich verständlich, aber auch etwas unglücklich für die Arbeit der Behörde, die durch häufige Wechsel an der Spitze beeinträchtigt wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass die Themen interessant waren. Im nächsten Newsletter werde ich mich mal wieder mit KI befassen und eine Blick in die Jahresberichte der Aufsichtsbehörden werfen, wo es immer wieder Fälle von Datenpannen gibt, die selbst ich noch nicht kannte und mir nicht vorstellen konnte.

Herzliche Grüße

Tobias Lange
Unternehmensberater
Externer Datenschutzbeauftragter
IMPRESSUM:
Tobias Lange - Unternehmensberater
Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
Informationssicherheitsbeauftragter (ISB)
Fachkraft für Medienpädagogik
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